Versicherung

Der Abschluss einer Kranken- und Unfallversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Prämien gehen zulasten der Bewohnerin/des Bewohners. (KVG Art. 3).

Die Bewohnerin/der Bewohner ist für die Sicherheit ihrer/seiner mitgebrachten Gegenstände selber verantwortlich und sorgt für den Abschluss einer Mobiliarversicherung. Sie/er verpflichtet sich für den Abschluss respektive die Weiterführung einer Privathaftpflicht- und einer Einbruchsachversicherung. Dies ist durch Abgabe eines Versicherungsnachweises zu belegen.

Die Bewohnerin/der Bewohner kann der Kollektivversicherung des Heimes beitreten.