Kosten und Finanzierung
Die Taxen für den Aufenthalt im Dominikushaus setzten sich aus der Hotel- und Betreuungstaxe sowie der Pflegetaxe zusammen.
Die aktuell gültigen Taxen, die Kosten für allfällige Zusatzleistungen und weitere Angaben zu den Leistungen und Kosten sind in der „Taxordnung des Alterspflegeheimes Dominikushaus“ festgehalten, welche hier ersichtlich sind oder bei uns angefordert werden können.
Die Pflegetaxe wird grösstenteils von der Krankenversicherung und vom Kanton/Gemeinde übernommen. Die Bewohnerinnen und die Bewohner ihrerseits bezahlen einen Anteil der Pflegetaxe sowie die Hoteltaxe. Wer diese Kosten nicht aus eigenen Mitteln decken kann, kann Ergänzungsleistungen (EL) beantragen:
- für Einwohnerinnen und Einwohner von Riehen und Bettingen Amt für Sozialbeiträge Basel-Stadt, Ergänzungsleistungen und Beihilfen, Grenzacherstrasse 62, 4005 Basel,
Telefon 061 267 86 65 - Im Merkblatt "Heimfinanzierung" des Verbands Curaviva Basel, entnehmen Sie die genauen Angaben zur Finanzierung eines Heimaufgenthalts
Die Pflegebedarfserhebung wird nach dem kantonal festgelegten RAI-System nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Die Datenerhebung erfolgt:
- bei Eintritt eines Bewohners, einer Bewohnerin
- periodisch nach 6 Monaten
- periodisch nach 12 Monaten
- wenn sich der Zustand signifikant ändert
Depotleistung
Bei Eintritt ins Dominikushaus wird eine Depotzahlung von CHF 3000.00 geleistet.
Ergänzungsleistungen (EL)
Ergänzungsleitstungen werden von der Gemeinde, fallspezifisch abgeklärt (hier zur Gemeindeseite)
Hilflosenentschädigung (HE)
Bei mittlerer oder schwerer Hilflosigkeit gewährt die AHV nach einem Jahr der Hilfsbedürftigkeit eine Hilflosententschädigung (HE). Diese wird dem Bewohner bzw. der Bewohnerin als Einkommen angerechnet. Das Heim und die Angehörigen, resp. gesetzlichen Vertreter sind verpflichtet, die Anmeldung vorzunehmen. Sollte schon eine HE bezogen werden, ist dies beim Heimeintritt der Bewohneradministration zu melden.